Raumnutzung für alle
Welche Räume können genutzt werden?
Die Kirchengemeinde verfügt über drei Räume:
- Die Dreieinigkeitskirche in der Martin-Luther- Straße 11 in Bad Endorf
- das Gemeindehaus mit Küche und Besprechungsraum an demselben Ort in Bad Endorf
- und die Johanneskirche in der Poststraße 27 in Obing.
Zur Benutzung überlassen wird in der Regel nur das Gemeindehaus in Bad Endorf. Die beiden Kirchen können in besonderen Fällen z.B. für Konzerte oder Vorträge mit geistlichem Bezug überlassen werden.
Wer kann die Räume nutzen, und welche Kosten entstehen dabei?
Das Gemeindehaus in Bad Endorf kann grundsätzlich jeder juristischen Person zur Benutzung überlassen werden. Die Nutzungsbedingungen können Sie der Benutzungsordnung für das evangelische Gemeindehaus entnehmen. Diese können Sie im Pfarrbüro erhalten.
Die einmalige Benutzung zu einem bestimmten Termin ist grundsätzlich unproblematisch und kann direkt im Pfarrbüro vereinbart werden.
Welche besonderen Konditionen gelten bei Musikveranstaltungen?
Die Kirchengemeinde Bad Endorf fördert Musikveranstaltungen in allen drei o.g. Räumen. Geistliche Musik ist ein wichtiger Bestandteil des spirituellen Lebens der Kirchengemeinde, ebenso willkommen ist aber auch weltliche Musik. Für die Raumnutzung fällt eine Gebühr von 25 EUR an. Zusätzlich sind 15% der Spendeneinnahmen an die Kirchengemeinde abzuführen. Ein Konzerteintritt darf nicht verlangt werden. Sofern Plakate rechtzeitig vorher zur Verfügung gestellt werden, kann die Kirchengemeinde bei der Bewerbung der Veranstaltung helfen.
Über die Anfragen entscheidet ein Ausschuss des Kirchenvorstands.
Können die Räume regelmäßig bzw. über einen längeren Zeitraum hin genutzt werden?
Die Kirchengemeinde Bad Endorf wünscht sich, dass das Gemeindehaus regelmäßig bzw. über einen längeren Zeitraum hin für Veranstaltungen zur Verfügung gestellt wird, die zugleich als Veranstaltungen der Kirchengemeinde angekündigt und beworben werden können. Fragen Sie ganz einfach nach, wie sich die Veranstaltung, die Sie planen, dafür eignen könnte! Dabei gilt: die Eignung ergibt sich aus dem Inhalt und Profil der Veranstaltung, nicht aus der Einschätzung ihrer Person, Ihrer Religionszugehörigkeit o.ä.
Welche Veranstaltungen eignen sich, um als regelmäßige Veranstaltung der Kirchengemeinde angekündigt und beworben zu werden?
Der Form nach muss die Veranstaltung so angeboten werden, dass sie allen Kirchengemeindegliedern offen steht. Natürlich kann sich eine Veranstaltung an bestimmte Altersgruppen und Personenkreise richten. Der Ausschluss bestimmter Personen ist aber nicht möglich. In besonderen Fällen kann es geboten sein, eine Teilnehmerzahl festzulegen oder eine Veranstaltung nur für Frauen oder nur für Männer zu öffnen. Die Gründe dafür sind aber immer offen zu legen.
Inhaltlich gesehen sollen Veranstaltungen der Kirchengemeinde zum Grundauftrag des Evangeliums passen. Das bedeutet nicht, dass die Veranstaltungen selbst einen im engeren Sinne christlichen Inhalt aufweisen müssen. Sie sollen aber so beschaffen sein, dass die Kirchengemeinde sie als Bereicherung eines christlichen Lebens ihren Gemeindegliedern empfehlen kann. Insbesondere müssen Teilnehmerbeiträge, sofern diese notwendig sind, so bemessen sein, dass sie niemanden überfordern.
Über die Eignung der Veranstaltung entscheidet der Kirchenvorstand.
Die Kirchengemeinde hilft bei der Bewerbung der Veranstaltung und lädt zu ihr als eine Veranstaltung der Kirchengemeinde ein.
Erste Schritte
Bitte lassen Sie uns an Ihren Überlegungen zu einer Raumnutzung so früh wie möglich teilhaben. Schreiben Sie uns eine Mail oder rufen Sie ganz einfach an (siehe Kontakte).
Wir überlegen gern gemeinsam mit Ihnen, wie es mit Ihren Planungen weitergehen kann und freuen uns auf den Kontakt mit Ihnen.
Den Belegungsplan des Gemeindesaales finden Sie hier.