{"id":100,"date":"2018-08-06T20:51:53","date_gmt":"2018-08-06T18:51:53","guid":{"rendered":"https:\/\/www.bad-endorf-evangelisch.de\/w\/?page_id=100"},"modified":"2018-09-06T14:24:46","modified_gmt":"2018-09-06T12:24:46","slug":"raumnutzung","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/www.bad-endorf-evangelisch.de\/w\/termine\/raumnutzung\/","title":{"rendered":"Raumnutzung"},"content":{"rendered":"<h1>Raumnutzung f\u00fcr alle<\/h1>\n<h2>Welche R\u00e4ume k\u00f6nnen genutzt werden?<\/h2>\n<p>Die Kirchengemeinde verf\u00fcgt \u00fcber drei R\u00e4ume:<\/p>\n<ol>\n<li>Die Dreieinigkeitskirche in der Martin-Luther- Stra\u00dfe 11 in Bad Endorf<\/li>\n<li>das Gemeindehaus mit K\u00fcche und Besprechungsraum an demselben Ort in Bad Endorf<\/li>\n<li>und die Johanneskirche in der Poststra\u00dfe 27 in Obing.<\/li>\n<\/ol>\n<p>Zur Benutzung \u00fcberlassen wird in der Regel nur das Gemeindehaus in Bad Endorf. Die beiden Kirchen k\u00f6nnen in besonderen F\u00e4llen z.B. f\u00fcr Konzerte oder Vortr\u00e4ge mit geistlichem Bezug \u00fcberlassen werden.<\/p>\n<h2>Wer kann die R\u00e4ume nutzen, und welche Kosten entstehen dabei?<\/h2>\n<p>Das Gemeindehaus in Bad Endorf kann grunds\u00e4tzlich jeder juristischen Person zur Benutzung \u00fcberlassen werden. Die Nutzungsbedingungen k\u00f6nnen Sie der Benutzungsordnung f\u00fcr das evangelische Gemeindehaus entnehmen. Diese k\u00f6nnen Sie im Pfarrb\u00fcro erhalten.<\/p>\n<p>Die einmalige Benutzung zu einem bestimmten Termin ist grunds\u00e4tzlich unproblematisch und kann direkt im Pfarrb\u00fcro vereinbart werden.<\/p>\n<h2>Welche besonderen Konditionen gelten bei Musikveranstaltungen?<\/h2>\n<p>Die Kirchengemeinde Bad Endorf f\u00f6rdert Musikveranstaltungen in allen drei o.g. R\u00e4umen. Geistliche Musik ist ein wichtiger Bestandteil des spirituellen Lebens der Kirchengemeinde, ebenso willkommen ist aber auch weltliche Musik. F\u00fcr die Raumnutzung f\u00e4llt eine Geb\u00fchr von 25 EUR an. Zus\u00e4tzlich sind 15% der Spendeneinnahmen an die Kirchengemeinde abzuf\u00fchren. Ein Konzerteintritt darf nicht verlangt werden. Sofern Plakate rechtzeitig vorher zur Verf\u00fcgung gestellt werden, kann die Kirchengemeinde bei der Bewerbung der Veranstaltung helfen.<\/p>\n<p>\u00dcber die Anfragen entscheidet ein Ausschuss des Kirchenvorstands.<\/p>\n<h2>K\u00f6nnen die R\u00e4ume regelm\u00e4\u00dfig bzw. \u00fcber einen l\u00e4ngeren Zeitraum hin genutzt werden?<\/h2>\n<p>Die Kirchengemeinde Bad Endorf w\u00fcnscht sich, dass das Gemeindehaus regelm\u00e4\u00dfig bzw. \u00fcber einen l\u00e4ngeren Zeitraum hin f\u00fcr Veranstaltungen zur Verf\u00fcgung gestellt wird, die zugleich als Veranstaltungen der Kirchengemeinde angek\u00fcndigt und beworben werden k\u00f6nnen. Fragen Sie ganz einfach nach, wie sich die Veranstaltung, die Sie planen, daf\u00fcr eignen k\u00f6nnte! Dabei gilt: die Eignung ergibt sich aus dem Inhalt und Profil der Veranstaltung, nicht aus der Einsch\u00e4tzung ihrer Person, Ihrer Religionszugeh\u00f6rigkeit o.\u00e4.<\/p>\n<h2>Welche Veranstaltungen eignen sich, um als regelm\u00e4\u00dfige Veranstaltung der Kirchengemeinde angek\u00fcndigt und beworben zu werden?<\/h2>\n<p>Der Form nach muss die Veranstaltung so angeboten werden, dass sie allen Kirchengemeindegliedern offen steht. Nat\u00fcrlich kann sich eine Veranstaltung an bestimmte Altersgruppen und Personenkreise richten. Der Ausschluss bestimmter Personen ist aber nicht m\u00f6glich. In besonderen F\u00e4llen kann es geboten sein, eine Teilnehmerzahl festzulegen oder eine Veranstaltung nur f\u00fcr Frauen oder nur f\u00fcr M\u00e4nner zu \u00f6ffnen. Die Gr\u00fcnde daf\u00fcr sind aber immer offen zu legen.<\/p>\n<p>Inhaltlich gesehen sollen Veranstaltungen der Kirchengemeinde zum Grundauftrag des Evangeliums passen. Das bedeutet nicht, dass die Veranstaltungen selbst einen im engeren Sinne christlichen Inhalt aufweisen m\u00fcssen. Sie sollen aber so beschaffen sein, dass die Kirchengemeinde sie als Bereicherung eines christlichen Lebens ihren Gemeindegliedern empfehlen kann. Insbesondere m\u00fcssen Teilnehmerbeitr\u00e4ge, sofern diese notwendig sind, so bemessen sein, dass sie niemanden \u00fcberfordern.<\/p>\n<p>\u00dcber die Eignung der Veranstaltung entscheidet der Kirchenvorstand.<\/p>\n<p>Die Kirchengemeinde hilft bei der Bewerbung der Veranstaltung und l\u00e4dt zu ihr als eine Veranstaltung der Kirchengemeinde ein.<\/p>\n<h2>Erste Schritte<\/h2>\n<p>Bitte lassen Sie uns an Ihren \u00dcberlegungen zu einer Raumnutzung so fr\u00fch wie m\u00f6glich teilhaben. Schreiben Sie uns eine Mail oder rufen Sie ganz einfach an (siehe <a href=\"https:\/\/www.bad-endorf-evangelisch.de\/w\/kontakt\/\">Kontakte<\/a>).<\/p>\n<p>Wir \u00fcberlegen gern gemeinsam mit Ihnen, wie es mit Ihren Planungen weitergehen kann und freuen uns auf den Kontakt mit Ihnen.<\/p>\n<p>Den Belegungsplan des Gemeindesaales finden Sie <a href=\"https:\/\/www.bad-endorf-evangelisch.de\/w\/gemeindesaal\/\">hier<\/a>.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Raumnutzung f\u00fcr alle Welche R\u00e4ume k\u00f6nnen genutzt werden? Die Kirchengemeinde verf\u00fcgt \u00fcber drei R\u00e4ume: Die Dreieinigkeitskirche in der Martin-Luther- Stra\u00dfe 11 in Bad Endorf das Gemeindehaus mit K\u00fcche und Besprechungsraum an demselben Ort in Bad Endorf und die Johanneskirche in der Poststra\u00dfe 27 in Obing. 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